
Ein Testament kann gemäß § 2253 BGB jederzeit widerrufen werden. Zivilrecht/Schenkung Eine Schenkung kann gemäß § 530 BGB nur widerrufen werden, wenn der Beschenkte des groben Undanks schuldig gemacht hat. Widerrufsrecht Zum allgemeinen Widerrufsrecht siehe unter Widerrufsrecht.
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